Energieausweise & Bewertungen

Energieausweise, sei es der Bedarfsausweis oder der Verbrauchsausweis, wurden bereits vor vielen Jahren gesetzlich vorgeschrieben, um die Energieeffizienz von Gebäuden vergleichbar zu machen.

Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes und stellt diesen für Interessenten transparent dar, eine andere Art ist der Verbrauchsausweis. Dieser beschäftig sich mit dem tatsächlichen Energieverbrauch und wird z.B. aus Abrechnungsdaten eines Gebäudes abgeleitet.

Der Energieausweis macht Immobilien vergleichbar. Er hilft Interessenten dabei, sich bereits vor einer Miet- oder Kaufentscheidung einen Überblick über die zu erwartenden Energiekosten zu verschaffen. Der Ausweis ist aber auch eine gute Basis für Gebäudeeigner, ob das entsprechende Gebäude energieeffizienter gestaltet werden kann und ob Potentiale vorhanden sind für eine Sanierung oder Optimierung. Bauliche Mängel und damit Quellen für Energieverluste können erkannt werden und deren Beseitigung strukturiert geplant und umgesetzt werden, da jeder Energieausweis Modernisierungsempfehlungen enthält.

Eine parallele Energieberatung durch uns rundet einen Energieausweis als sehr nützliches Werkzeug ab.

Verborgene Schätze oder... ...Zukunft und Gegenwart

Für Eigentümer, die ein Wohngebäude neu bauen oder vermieten, sanieren oder verkaufen wollen, ist ein Energieausweis seit 2008 verpflichtend und kein Weg führt daran vorbei und das ist auch gut so, denn wer kauft und mietet schon gerne die Katze im Sack oder besser den Wolf im Schafspelz in Bezug auf die laufenden Kosten.

Die gesetzliche Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches im Jahr 2020 die alte Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Die Kosten für die Erstellung des Ausweises trägt immer der aktuelle Eigentümer, Sie können einen solchen Ausweis aber auch in Abstimmung mit einem Eigentümer selbst erstellen lassen, wenn Sie sich für eine Immobilie interessieren um absolute Klarheit zu bekommen.

"Aber... "

Keine Regel ohne Ausnahme

Natürlich gibt es auch Gebäude die von der Erstellung ausgeschlossen sind. Gebäude mit geringer oder stark unregelmäßiger Nutzung oder Gebäude die nicht beheizt (konditioniert) werden. Allerdings verbietet diese Ausnahme nicht die Erstellung des Ausweises, sondern befreit nur durch Einschränkungen von der Pflicht wenn diese durch bestimmte Struktur, Nutzung oder Art des Gebäudes sowie dem vielleicht doch recht großen Aufwand zur Erstellung oder der Sinnhaftigkeit begründet ist.

Grundsätzlich gilt: Jedes beheizte oder auch gekühlte Gebäude muss einen Energieausweis haben. Für einige Gebäude gilt sogar eine Aushangpflicht an öffentlich zugänglicher und einsehbarer Stelle. Auch gilt: Wer eine Immobile verkauft oder dauerhaft vermietet und verpachtet muss den Ausweis vorlegen, selbst wenn sich beide einig sind den Ausweis nicht zu erstellen oder sehen zu wollen.

  • Ein- und Zweifamilienhäuser, die seit Februar 2002 selbst genutzt* werden
    *und wenn sich daran auch nichts ändert

  • Gebäude mit weniger als 50 m² konditionierter Fläche (z.B. Garagen oder Nebengebäude, kleine Lager und Werkstätten

  • Offizielle Baudenkmäler

  • Gebäude, die ausschließlich als Ferienhaus genutzt werden (damit sind nicht Hotels, Herbergen, Pensionen oder ähnliches gemeint)

  • Energieberatung und Energieausweis

    Warum nicht gleich richtig - und das Notwendige mit dem nützlichen verbinden. Hier fängt Effizienz an.

    Der Energieausweis ersetzt keine umfassende Energieberatung.
    Bei uns beginnt jede Energieberatung immer mit der Bedarfs- und Verbrauchsermittlung Ihres Gebäudes. Sie erkennen wo Sie stehen, erfahren wohin die Reise geht (oder gehen kann) - und bekommen u.U. ein nützliches Werkzeug für Verkauf und Vermietung.

    Sie können es also auch direkt richtig und vollständig machen. Das nennt sich effektiv.

    Energieberatung mit passenden
    Energieausweis in einem Zug

  • Energiebedarfsausweis

    Stellt den Bedarf Ihrer Immobilie im Klartext dar
    Berücksichtigt spezielle (ungünstige) Nutzung nicht
    Nutzerunabhängig
    Einmalige Vor-Ort Datenaufnahme
    Direkte Betreuung durch zugelassenen Energieberater
    Objektspezifische Optimierungsempfehlungen
    EnEV und GEG konform, zentral registriert und geprüft
    10 Jahre gültig
    digitale Übermittlung möglich

    Benötigt nur Grunddaten vom Gebäude, keine lückenlosen Verbrauchsdaten notwendig

    Energiebedarfsausweis anfordern

  • Energieverbrauchsausweis

    Realer Verbrauch im Klartext
    Nutzungsabhängig
    Stellt die Effizienz unter realen Bedingungen dar
    Grundlage um Optimierungen abzuleiten
    Rechtsgültig nach EnEV und GEG für Wohngebäude
    zentral registriert
    für (sanierte) Gebäude nach Baujahr 1977
    10 Jahre gültig
    Sehr kostengünstig und schnell geliefert
    digitale Übermittlung möglich

    Benötigt lückenlose Informationen der letzten 36 Monate in Bezug auf Verbrauchsinformationen für Strom, Heizenergie, Wasser usw.

    Energieverbrauchsausweis anfordern

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