Montag, 20. Januar 2025

BEG-EM Förderung nur noch mit erweiteren Daten...

Wer in diesen Tagen den Verwendungsnachweis einreichen möchte beim BAFA benötigt nicht nur die zugehörige TPN-ID (die gibt es von uns als zugelassenen Energieberater), sondern neuerdings auch neben der IBAN Nummer seine Steuer-Nr und Geburtsdatum.

Die entsprechenden Daten müssen uns entsprechend zusammen mit den Belegen die beim BAFA eingereicht werden mitgeteilt werden. Die Daten benötigt das BAFA, da jede Förderung eine steuerrechtlich relevante Zuwendung ist. Zudem will man natürlich eine Doppelförderung vermeiden, also das parallele einreichen der steuerlich wirksamen Aufwendung und die Förderung nach BEG-EM Katalog.

Schwierig wird es nun, wenn in einem Mehrparteien Haus Förderungen beantragt waren und z.B. die Förderung im Namen einer Eigentümer Gemeinschaft beantragt wurden. Oftmals haben die mehr oder minder losen Verbindungen bisher gar keine Steuer Nr. im täglichen Umgang benötigt. An dieser Stelle wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt und klären mit dem ab, wie Sie an die entsprechende Steuernummer dieser "BGB Gesellschaft (GbR)" gelangen.

Ohne die entsprechenden Daten können wir leider keine Rückmeldungen an das BAFA übermitteln und die Auszahlungen der Förderung des BAFA verzögern sich erheblich. Ohne diese Steuernummer ist ein bearbeiten des Antrags bzw. der Rückmeldung nicht möglich.

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