Berichtet, gelesen und gewusst...

Was machen die anderen?

  • Dienstag, 30. September 2025

    Aktuell kein Förderstop am 31.12.2025 für hohe Förderung von Wärmepumpen...

    Immer wieder wird uns von einigen Beratungskunden mitgeteilt, dass diesen von Seiten der Installationsunternehmen der Entfall der durchaus hohen Förderung von bis zu 70% vorhergesagt wird.

    Zur Beruhigung kann hier klar gesagt werden, dass ein derartiger Stop aktuell nicht zur Diskussion steht.

    Der Bonus ist verankert in den zugehörigen Verordnungen und Gesetzen bis zum 01. Januar 2037 - es rennt also aktuell nichts davon. Natürlich kann der Gesetzgeber hier Änderungen vornehmen, doch bedürfen diese Änderungen umfangreichen Vorbedingungen die nicht spontan sofort oder gar rückwirkend greifen.

    Dennoch, das ist natürlich klar: Sicherheit, dass auch Ihr Vorhaben von den aktuell hohen Förderungen unterstützt wird erlangt man erst, wenn der Förderantrag gestellt und positiv bestätigt wurde. Angesichts der laufenden Regierungsdebatten bleibt also wichtig: Die Förderbedingungen und Förderhöhen können sich jederzeit ändern. Sie sollten sich frühzeitig beraten lassen, um den maximalen Fördervorteil zu nutzen, so lange dieser noch verfügbar ist. Ist die Förderung beantragt kann die Heizungsmodernisierung "in Ruhe" angegangen werden, denn die bewilligten Förderungen stehen ab der Antragsstellung bzw. Bewilligung 36 Monate zum Abruf bereit.

  • Montag, 20. Januar 2025

    Bei BEG-EM Förderung erweiterte Daten nötig...

    Wer seit Januar 2025 den Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen möchte benötigt nicht nur die zugehörige TPN-ID (die gibt es von uns als zugelassenen Energieberater), sondern neuerdings auch neben der IBAN Nummer seine persönliche Steuer-ID und das zugehörige Geburtsdatum.

    Die entsprechenden Daten müssen uns entsprechend zusammen mit den Belegen die beim BAFA eingereicht werden mitgeteilt werden. Die Daten benötigt das BAFA, da jede Förderung eine steuerrechtlich relevante Zuwendung ist. Zudem will man natürlich eine Doppelförderung vermeiden, also das parallele einreichen der steuerlich wirksamen Aufwendung und die Förderung nach BEG-EM Katalog.

    Schwierig wird es nun, wenn in einem Mehrparteien Haus Förderungen beantragt waren und z.B. die Förderung im Namen einer Eigentümer Gemeinschaft beantragt wurden. Oftmals haben die mehr oder minder losen Verbindungen bisher gar keine Steuer Nr. im täglichen Umgang benötigt. An dieser Stelle wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt und klären mit dem ab, wie Sie an die entsprechende Steuernummer dieser "BGB Gesellschaft (GbR)" gelangen.

    Ohne die entsprechenden Daten können wir leider keine Rückmeldungen an das BAFA übermitteln und die Auszahlungen der Förderung des BAFA verzögern sich erheblich. Ohne diese Steuernummer (Steuer-ID) ist ein bearbeiten des Antrags bzw. der Rückmeldung nicht möglich.

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