Energieausweise & Bewertungen
Verborgene Schätze oder... ...Zukunft und Gegenwart
Für Eigentümer, die ein Wohngebäude neu bauen oder vermieten, sanieren oder verkaufen wollen, ist ein Energieausweis seit 2008 verpflichtend und kein Weg führt daran vorbei und das ist auch gut so, denn wer kauft und mietet schon gerne die Katze im Sack oder besser den Wolf im Schafspelz in Bezug auf die laufenden Kosten.
Die gesetzliche Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches im Jahr 2020 die alte Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Die Kosten für die Erstellung des Ausweises trägt immer der aktuelle Eigentümer, Sie können einen solchen Ausweis aber auch in Abstimmung mit einem Eigentümer selbst erstellen lassen, wenn Sie sich für eine Immobilie interessieren um absolute Klarheit zu bekommen.
"Aber... "
Keine Regel ohne Ausnahme
Natürlich gibt es auch Gebäude die von der Erstellung ausgeschlossen sind. Gebäude mit geringer oder stark unregelmäßiger Nutzung oder Gebäude die nicht beheizt (konditioniert) werden. Allerdings verbietet diese Ausnahme nicht die Erstellung des Ausweises, sondern befreit nur durch Einschränkungen von der Pflicht wenn diese durch bestimmte Struktur, Nutzung oder Art des Gebäudes sowie dem vielleicht doch recht großen Aufwand zur Erstellung oder der Sinnhaftigkeit begründet ist.
Grundsätzlich gilt: Jedes beheizte oder auch gekühlte Gebäude muss einen Energieausweis haben. Für einige Gebäude gilt sogar eine Aushangpflicht an öffentlich zugänglicher und einsehbarer Stelle. Auch gilt: Wer eine Immobile verkauft oder dauerhaft vermietet und verpachtet muss den Ausweis vorlegen, selbst wenn sich beide einig sind den Ausweis nicht zu erstellen oder sehen zu wollen.
Ein- und Zweifamilienhäuser, die seit Februar 2002 selbst genutzt* werden
*und wenn sich daran auch nichts ändertGebäude mit weniger als 50 m² konditionierter Fläche (z.B. Garagen oder Nebengebäude, kleine Lager und Werkstätten
Offizielle Baudenkmäler
Gebäude, die ausschließlich als Ferienhaus genutzt werden (damit sind nicht Hotels, Herbergen, Pensionen oder ähnliches gemeint)
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Energieberatung und Energieausweis
Warum nicht gleich richtig - und das Notwendige mit dem nützlichen verbinden. Hier fängt Effizienz an.
Der Energieausweis ersetzt keine umfassende Energieberatung.
Bei uns beginnt jede Energieberatung immer mit der Bedarfs- und Verbrauchsermittlung Ihres Gebäudes. Sie erkennen wo Sie stehen, erfahren wohin die Reise geht (oder gehen kann) - und bekommen u.U. ein nützliches Werkzeug für Verkauf und Vermietung.Sie können es also auch direkt richtig und vollständig machen. Das nennt sich effektiv.
Energieberatung mit passenden
Energieausweis in einem Zug -
Energiebedarfsausweis
✔ Stellt den Bedarf Ihrer Immobilie im Klartext dar
✔ Berücksichtigt spezielle (ungünstige) Nutzung nicht
✔ Nutzerunabhängig
✔ Einmalige Vor-Ort Datenaufnahme
✔ Direkte Betreuung durch zugelassenen Energieberater
✔ Objektspezifische Optimierungsempfehlungen
✔ EnEV und GEG konform, zentral registriert und geprüft
✔ 10 Jahre gültig
✔ digitale Übermittlung möglich
✔ Benötigt nur Grunddaten vom Gebäude, keine lückenlosen Verbrauchsdaten notwendigEnergiebedarfsausweis anfordern
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Energieverbrauchsausweis
✔ Realer Verbrauch im Klartext
✔ Nutzungsabhängig
✔ Stellt die Effizienz unter realen Bedingungen dar
✔ Grundlage um Optimierungen abzuleiten
✔ Rechtsgültig nach EnEV und GEG für Wohngebäude
✔ zentral registriert
✔ für (sanierte) Gebäude nach Baujahr 1977
✔ 10 Jahre gültig
✔ Sehr kostengünstig und schnell geliefert
✔ digitale Übermittlung möglich
✔ Benötigt lückenlose Informationen der letzten 36 Monate in Bezug auf Verbrauchsinformationen für Strom, Heizenergie, Wasser usw.Energieverbrauchsausweis anfordern
